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Lieferkonditionen:

1. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichten wir uns, dem Käufer die Kaufsache innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern. Ist keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von 2-4 Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss, als vereinbart. Bei Umkarton können wir nur die Blockseifenstücke mit DPD liefern, die anderen Formen sind mit DPD nicht transportfähig und nur auf Palette möglich.

2. Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs ab einem Auftragswert von € 550,- ohne MwSt. pro Lieferanschrift und Liefertermin frei Haus auf Gefahr des Käufers. Bei Aufträgen unter € 550,- ohne MwSt. erfolgt die Lieferung unfrei. Für Lieferungen in das Ausland ist der Versand ab Werk. Ausgenommen ist Deutschland. Bei Sendungen ab einem Nettoauftragswert von € 900,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, darunter beliefern wir gegen Berechnung von € 15,00 pro Paket die Frachtkosten. Inselzuschläge fallen auch bei Erreichung der Frachtfreigrenze an. Inselzuschlag: € 14,50 pro Paket.

3. Bei Ausverkaufsposten-Preisen und Spezial-Sonderpreisen, die von unseren normalen Katalogpreisen abweichen, erfolgt die Lieferung generell unfrei ab Werk Seeham/Salzburg.

4. Der Mindestauftragswert für Neukunden beträgt € 250,00 vor MwSt. Bei Kleinsendungen unter einem Nettowarenwert von € 70,00 werden Bearbeitungsgebühren von € 3,50 berechnet.

5. Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.

6. Ist die Lieferung bei Sonderanfertigung davon abhängig, dass uns der Käufer vorher Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen zur Verfügung stellt, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Tage des vollständigen Zugangs dieser Unterlagen.

7. Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

8. Liegt Liefer- oder Leistungsverzug von uns vor und macht der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB geltend, so wird unsere Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, auf 10% des Auftragswertes beschränkt. Dasselbe gilt im Fall von uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlich der Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden.

Zahlungskonditionen:

1. Der Kaufpreis für gelieferte Ware wird, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, grundsätzlich an demjenigen Kalendertag fällig, wie dies auf der Rechnung ausgewiesen wird.

2. Für die Feststellung der rechtzeitigen Leistung des Kaufpreises kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den des Zahlungseinganges bei uns an.

Zahlung  per Vorauskassa erfolgt netto.

Zahlung per Bankeinzug innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.

Zahlung per Bankeinzug innerhalb von 30 Tagen erfolgt netto.

3. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist 5020 Salzburg.

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